Kremslehner Hotels

ALLGEMEINE GESCHÄFTSVERBINDUNGEN

DER KREMSLEHNER HOTELS GMBH

 

ANWENDUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Leistungen der Kremslehner Hotels GmbH – einzeln aufgeführt: Hotel Regina, Hotel Royal, Graben Hotel und Hotel Johann Strauss, im Folgenden auch „Hotel“ genannt - gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden als „Vertragspartner“ bezeichnet). Die Leistungen beinhalten insbesondere die entgeltliche Beherbergung, die Vermietung von Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Konferenzen, private Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, sowie den Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden zusätzlichen Leistungen der Kremslehner Hotels GmbH.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften aufmerksam zu lesen - deren vorherige Annahme für die Reservierung ist selbstverständlich bindend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung. - http://www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf 

 VERTRAGSABSCHLUSS, PREISE, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN & STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen zulässig sind, sofern die Partei für die sie bestimmt ist, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Die angebotenen Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes gewünscht wird, inklusive aller Steuern und Abgaben.                           
  2. Es wird auf die aktuellen Preislisten verwiesen oder es bestehen mit dem Vertragspartner individuell vereinbart Konditionen. Sofern es zu etwaigen Preisänderungen kommt, die durch Steuern und Abgaben entstanden sind, gehen diese zulasten des Vertragspartners. Des Weiteren werden auch neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) den Vertragspreisen hinzugerechnet.
  3. Das Hotel ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen.
  4. Sofern in den individuellen Vereinbarungen des jeweiligen Vertragspartners keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde, gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart: STORNOBEDINGUNGEN BEI EINER STANDARD RATE: Gebührenfreie Stornofrist bis 24 Stunden vor Anreise (18 Uhr Ortszeit), bei späterer Stornierung oder Nichtankunft werden die Kosten von Nächtigung und Frühstück der ersten Nacht dem Besteller in Rechnung gestellt bzw. von der angegebenen Kreditkartennummer abgebucht. Sollte ein Gast vorzeitig abreisen, wird keine Rückerstattung der Kosten von Nächtigung und Frühstück gewährt. STORNOBEDINGUNGEN BEI EINER NICHTSTORNIERBAREN RATE: Das Zimmer ist nach der Bezahlung mit Kreditkarte oder per Sofortüberweisung NICHT mehr stornierbar oder abänderbar. Der abgebuchte Betrag wird nicht mehr retourniert. NO SHOWS: Bei Stornierung oder Nichtankunft werden die Kosten von Nächtigung und Frühstück des gesamten Aufenthaltes in Rechnung gestellt und das Zimmer wird nicht gehalten.
  5. Eine Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach der eingegangenen Stornierung und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten. Restbeträge werden an die bekannt gegebenen Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Im Falle dass Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sind, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch das Hotel zu.
  6. Innerhalb des Hotelgebäudes ist das Rauchen ausdrücklich untersagt. Bei Missachtung wird die Reinigung in Rechnung gestellt, aber auch für den Fall der nicht möglichen Weiternutzung der betroffenen Zimmer oder Veranstaltungsräumlichkeiten werden die damit verbundenen Kosten geltend gemacht.
  7. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Wien. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt.

VERPFLICHTUNGEN & HAFTUNG DER KREMSLEHNER HOTELS

  1. Wertgegenstände und Bargeld können entweder im Zimmersafe oder kostenlos im Hotelsafe an der Rezeption (bei freier Kapazität) des jeweiligen Hotels deponiert werden. Für eingebrachtes Bargeld und Schmuck im Zimmersafe (ein Nachweis muss erbracht werden) besteht eine maximale Haftungssumme von EUR 4.000,00 und für im Hotelsafe (Rezeption) deponiertes Bargeld und Schmuck eine maximale Haftsumme von EUR 20.000,00.
  2. Die Haftung für eingebrachte Wertsachen von Hotelgästen besteht für die Kremslehner Hotels der Höhe nach maximal bis zur Haftpflichtversicherungssumme des Hotels. Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die der Befriedigung materieller und kultureller Bedürfnisse dienen, gelten nicht als Wertsache, wenngleich sie von hohem Wert sein können (etwa Notebooks, Mobiltelefone, Tablets, E-Reader etc.). Diese Gegenstände sind nicht vom Hotel zu ersetzen.
  3. Vom Vertragspartner zurückgelassene Gegenstände werden, soweit sie einen erkennbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, ausschließlich auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt.
  4. Wertsachen, wie Bargeld oder Gepäck, welche von Teilnehmern einer Veranstaltung eingebracht werden, können kostenlos nach Bekanntgabe freier Kapazität im Safe des Hotels bzw. in zugewiesenen Räumlichkeiten deponiert werden, wobei in diesem Fall die Haftung der Kremslehner Hotels der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme der Hotels beschränkt ist. Ansonsten wird vom Hotel keine Haftung übernommen.
  5. Die Kremslehner Hotels übernehmen keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen.
  6. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Für eine etwaige Funktionsuntüchtigkeit oder für einen Leitungsausfall kann keine Rechnungsminderung gefordert werden.

VERANSTALTUNGEN & STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Räumlichkeiten des Hotels werden so wie mit dem Vertragspartner vereinbart, anhand der zuletzt adaptierten Reservierungsvereinbarungen vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
  2. Mängel oder Abweichungen vom Vereinbarten müssen sofort bei Übergabe des vertraglich vereinbarten Veranstaltungsortes vom Vertragspartner dem Hotel gegenüber kommuniziert werden, um etwaige Forderungen geltend machen zu können. Änderungen in oder an den Objekten, technischen Anlagen etc. dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
  3. Eine verbindliche schriftliche Bekanntgabe der genauen Anzahl der teilnehmenden Personen wird bei Veranstaltungen mit geplantem Speisenservice bis spätestens 3 Werktage vor dem Event benötigt. Diese gilt als garantierte Mindestanzahl – Vorbereitung und Verrechnung richtet sich nach dieser mitgeteilten Anzahl. Sofern es der Vertragspartner versäumt die Anzahl bekanntzugeben, gilt die bei der Bestellung vom Veranstalter bekannt gegebene Anzahl als Garantiezahl.
  4. Für die Bezahlung der individuellen Gästerechnungen haftet der Veranstalter.
    Eine Reduzierung der ursprünglich bestellten Gästeanzahl von mehr als 20 % kann nur bis 14 Tage vor Veranstaltung berücksichtigt werden.
  5. Bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel bei Kongressen oder auch in der Adventzeit kommt es bei der Buchung von Banketträumlichkeiten zur Anwendung höherer Preise.
  6. Sollte das benötigte Personal für die Betreuung einer Veranstaltung und Erfüllung von Sonderwünschen über dem vom Hotel kalkulierten und dem allgemeinen gehobenen Standard entsprechend liegen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde zusätzlich verrechnet.
  7. Ohne schriftliche Genehmigung des Hotels dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Hotel gebracht werden. Das Hotel behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Anfallende Kosten (wie z.B. Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden vom Hotel gesondert in Rechnung gestellt.
  8. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Hotel haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verluste derselben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Drittfirmen.
  9. Der Veranstalter ist nicht berechtigt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer, weiterzugeben.
  10. Für das Überbringen oder das Zusenden von Lieferungen durch den Vertragspartner oder durch Dritte an das Hotel bedarf es einer Vorankündigung an das Hotel. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung.  
  11. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen als vereinbart: Bei einer STORNIERUNG BIS ZU 4 WOCHEN VOR DEM VERANSTALTUNGSTERMIN wird keine Gebühr verrechnet. Erfolgt eine STORNIERUNG BIS ZU 2 WOCHEN VOR DEM FESTGESETZTEN TERMIN werden 50% des gesamten gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, BIS ZU 3 TAGEN 75% des gesamten gebuchten Umsatzes und INNERHALB VON 3 TAGEN werden 100% des gesamten gebuchten Umsatzes verrechnet. Bei Absage einer bereits bestätigten Buchung durch den Veranstalter gehen allfällige aus der Vorbereitung entstehende Kosten, insbesondere durch Anmieten von technischen Geräten, Bestellung von Musikgruppen etc. im vollen Umfang zu Lasten des Veranstalters. Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) wird die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen.
  12. Sämtliche Rechnungen sind nach Veranstaltungsende direkt zu begleichen (Kreditkarte oder bar). Es besteht auch die Möglichkeit der Zusendung einer Gesamtrechnung. In beiden Fällen ist es üblich vor der Veranstaltung eine Anzahlung zu leisten, die entweder in bar, per Überweisung oder per Abbuchung von einer Kreditkarte erfolgen kann. Im Falle einer Gesamtrechnung benötigen wir Ihre genaue Rechnungsadresse, Firmenanschrift und eine Kontaktperson. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge an die unten angeführte Kontoverbindung zu überweisen.

           Bei Zahlungsverzug ist 1% der Verzugszinsen pro Monat zu entrichten, zusätzlich sind die Kosten der Mahnung und allfälligen Eintreibung vom Veranstalter zu übernehmen.

Zahlungen sind zu richten an:

Bank Austria

Bankleitzahl 11000 // Konto Nr.: 00247 674 500

Kremslehner Hotels GesmbH

Gerichtsstand Wien

IBAN: AT 161100000247674500 // BIC: BKAUATWW

Bitte geben Sie immer Namen der Firma sowie das Veranstaltungsdatum bekannt.

RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

In folgenden Fällen ist das Hotel berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

  1. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen einer Pandemie, wegen eines Streiks oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist.
  2. notwendige behördliche Genehmigungen fehlen und die Durchführung einer Veranstaltung somit verboten ist.
  3. die Sicherheit der Kremslehner Hotels oder deren Gäste gefährdet ist oder der einwandfreie Geschäftsbetrieb gestört wird.
  4. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet wurde.
  5. der Anlass bzw. Zweck einer Veranstaltung rechtswidrig ist.
  6.  Vertragspartner irreführenden oder falschen Angaben getätigt haben; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.
  7. der Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet ist.

Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Hotel aus oben genannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung der Kremslehner Hotels ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

ACHTUNG DER PRIVATSPHÄRE & SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Kremslehner Hotels nehmen den Schutz Ihrer Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Deshalb handelt das Hotel in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit - im speziellen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018.

Wenn ein Kunde die Internetseiten oder die mobilen Services, insbesondere für Reservierungszwecke verwendet, verarbeitet die Kremslehner Hotels GmbH personenbezogene Daten unter den Bedingungen, die Ihnen unter “https://www.kremslehnerhotels.at/de/datenschutz“ detailliert beschrieben werden.